Aufgrund mehrerer Anfragen bezüglich der formellen Abwicklung der Namhaftmachung/Verzichtserklärung von Mitgliedern für die Gemeinderatsausschüsse stehen entsprechende Muster ab sofort im internen Downloadbereich von www.flgt.at zur Verfügung.
Für die Namhaftmachung der Mitglieder für die Gemeinderatsausschüsse ist gemäß § 79 Tiroler Gemeindewahlordnung die Unterschrift der Mehrheit der Mitglieder der betreffenden Gemeinderatspartei erforderlich.
Gemäß den Bestimmungen des § 26 der Tiroler Gemeindeordnung ist für Verzichtserklärungen erforderlich, dass diese händisch unterschrieben bzw. mittels einer qualifizierten elektronischen Signatur (zB. Handysignatur) beim Gemeindeamt einzulangen haben.