Das Veranstaltungswesen und die zahlreichen kleineren und manchmal auch größeren Veranstaltungen stellen für die zuständigen Behörden immer wieder eine besondere Herausforderung dar. Zumeist sind die Damen und Herren BürgermeisterInnen Veranstaltungsbehörde im Sinne des Tiroler Veranstaltungsgesetzes 2003 – TVG.
Die Abteilung Gemeinden vom Amt der Tiroler Landesregierung stellt im Portal Tirol einen Veranstaltungsleitfaden zur Verfügung. In diesem Leitfaden finden sich allgemeine Informationen und Hinweise sowie zwei Bescheidvorlagen. Ausdrücklich darauf hingewiesen wird auf die diesbezüglichen Ausführungen zu den Verfahrenskosten.
Dieser (einfache) Leitfaden und insbesondere die Bescheidvorlagen sollen eine Hilfestellung sein. In der Folge werden weitere Ausführungen, insbesondere über die Genehmigung und Kontrolle der für die Durchführung der Veranstaltungen verwendeten Betriebsanlagen, eingefügt werden.
Der Veranstaltungsleitfaden inkl. Beilagen findet sich auch in der Wissensdatenbank im internen Downloadbereich von www.flgt.at