Ein aktueller Leitfaden für Überprüfungsausschüsse wurde seitens der Abteilung Gemeinden des Amtes der Tiroler Landesregierung im August 2020 neu herausgegeben und steht in der Wissensdatenbank im internen Downloadbereich auf www.flgt.at zur Verfügung.
Die Bestimmungen der VRV 2015 sind für alle Gemeinden in Tirol einschließlich der Landeshauptstadt Innsbruck ab dem Finanzjahr 2020 (Voranschläge und Rechnungsabschlüsse) anzuwenden.
Dieses nun für den Gemeindebereich anzuwendende System der doppelten kommunalen Buchhaltung erforderte auch eine grundlegende Überarbeitung des Leitfadens für Überprüfungsausschüsse. Daher wurde
der Leitfaden von der Abteilung Gemeinden unter Berücksichtigung der nun geltenden haushaltsrechtlichen Bestimmungen und Begrifflichkeiten überarbeitet und neu herausgegeben.