Seit März 2016 gilt bei Vergabeverfahren verpflichtend das Bestbieterprinzip. Damit ging ein lang gehegter Wunsch der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg in Erfüllung. Sie bietet den Gemeinden daher Information und umfassende Unterstützung bei der Umsetzung von Vergabeverfahren an. Die neue Regelung hat beachtliche Vorteile für alle Beteiligten – insbesondere was die Qualität des Gebauten anbelangt.
Bei der Einführung des Bestbieterprinzips hat die Interessensvertretung eine Infobroschüre aufgelegt, die übersichtlich und kompakt die zentralen Neuerungen in den Vergabeverfahren und die entsprechenden Serviceleistungen der Kammer auflistet. Die Informationsbroschüre “Faire Vergabe von Ingenieurleistungen” steht in unserer Wissensdatenbank als Download zur Verfügung.
In der Ausgabe 05/06 2016 der Tiroler Gemeindezeitung findet sich überdies ein ausführlicher Artikel zum Thema “Faire Sache für alle Beteiligten” (Verfasser: DI Erich Fritsch – Vizepräsident der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg).