26.06.2018, von 14:00 – 16:00 Uhr, im Bierwirt Innsbruck
Veranstaltungen im rechtlichen Umfeld von Materiengesetzen
Dr. Josef Hauer – stellvertr. Vorstand der Abteilung Gemeinden des Amtes der Tiroler Landesregierung
MMag. Dr. Johannes Augustin, BSc. M.A. – Rechtsanwaltsanwärter – Kanzlei Altenweisl Wallnöfer Watschinger Zimmermann Rechtsanwälte GmbH
Wir würden uns freuen, wenn Sie uns vorab Ihre Praxis-Fragen schriftlich mitteilen, damit die Fachexperten sich auf diese entsprechend vorbereiten können. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Zeitlicher Ablauf:
13:45 – 14:00 Eintreffen der Teilnehmer
14:00 – 14:30 Dr. Josef Hauser – fachlicher Input
14:30 – 15:00 RAA MMag. Dr. Johannes Augustin, BSc. M.A. – fachlicher Input
15:00 – 16:00 Fallbeispiele und Diskussionsmöglichkeit
Inhalt:
Bei der Durchführung von Veranstaltungen sind neben organisatorischen Fragen auch vielfältige gesetzliche Bestimmungen zu beachten. Vor allem das Tiroler Veranstaltungsgesetz 2003 enthält einschlägige Vorschriften, die einen reibungslosen Veranstaltungsverlauf garantieren sollen. Daneben stellen sich aber auch verschiedene zivil- und strafrechtliche Fragen. Großkonzerte, Rave-Partys in Scheunen, Kletterhallen, Paintball, etc. stellen Gemeinden als Veranstaltungsbehörden immer wieder vor neuen Herausforderungen.
Im Rahmen des vorliegenden Praxis-Workshops werden nach kurzem theoretischen Input Ihre Fallbeispiele erörtert, die mit den Materiengesetzen rund um Veranstaltungen in Berührung kommen. Gemeinsam mit den Fachexperten werden die rechtlichen Strukturelemente von Veranstaltungen analysiert.
Materiengesetze und Themenschwerpunkte:
– Veranstaltungsrecht
– Umweltrecht
– Gewerberecht
– Baurecht
– Wasserrecht
– Zivilrecht
– Haftung
Teilnehmeranzahl: max. 30 Personen
Bitte um Anmeldung bis spätestens Donnerstag, den 21.06.2018, 17:00 Uhr unter landesobmann@flgt.at. Wir freuen uns über Ihr Interesse und eine spannende Veranstaltung unter KollegInnen.