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Geänderte Gebührenhinweise in den Rechtsmittelbelehrungen von Bescheiden

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Steuererklärung: Frist beim Finanzamt verlängern - so gehts! | STERN.de

Aufgrund der Neuorganisation der Finanzverwaltung (Finanzamt Österreich) wird auf den neuen Empfängername „Finanzamt Österreich – Dienststelle Sonderzuständigkeiten“ hingewiesen. Die Kontonummer (IBAN, BIC) bleibt unverändert.

Aufgrund der Umstellung der Empfängerbezeichnung zu „Finanzamt Österreich – Dienststelle Sonderzuständigkeiten“ ergeben sich auch geänderte Gebührenhinweise im Rahmen der Rechtsmittelbelehrung bei sämtlichen Bescheiden gegen die ein gebührenpflichtiges Rechtsmittel an das Landesverwaltungsgericht erhoben werden kann. Es wird daher empfohlen, die entsprechenden Musterformulierungen entsprechend anzupassen. Die Kontonummer (IBAN, BIC) bleibt auch hier unverändert.

Die betreffenden Bescheidmuster im internen Downloadbereich von www.flgt.at wurden diesbezüglich bereits aktualisiert.

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