Im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens hat die Behörde nicht nur die einschlägigen materiell-rechtlichen Vorschriften anzuwenden, sondern in der Regel auch verschiedenste abgabenrechtliche Gesetze und Verordnungen. So sind etwa Eingaben, Beilagen und weitere zB.: in einem Bauverfahren einlangende Schriftsätze nach den Bestimmungen des Gebührengesetzes 1957 zu beurteilen und sind für die Erteilung einer Bewilligung in der Regel auch Verwaltungsabgaben und Kommissionsgebühren vorzuschreiben.
Im Seminar werden die in der Praxis bedeutsamsten gebührenrechtlichen Bestimmungen übersichtlich dargestellt und anhand zahlreicher Beispiele veranschaulicht.
Inhalte:
• Gebühren nach dem GebG 1957 für ausgewählte Schriften und Amtshandlungen, Gebührenbefreiungen und Gebührenermäßigungen
• Verwaltungsabgaben nach der GVAV und BVwAbgV
• Kommissionsgebühren nach der KGebV
Referentin:
OR Dr. Monika Schwaighofer, Amt der Tiroler Landesregierung – Abteilung
Finanzen
Termine:
Dienstag, 20.04.2021, 14.00 – 17.00 Uhr, VZ Salvena, Hopfgarten i.B.
Dienstag, 27.04.2021, 14.00 – 17.00 Uhr, Sportzentrum, Telfs
Kosten:
€ 70,– inkl. Seminarunterlagen und Kaffeepause
€ 60,– für Mitglieder des TBF und des FLGT
Anmeldung: bis eine Woche vor der Veranstaltung
tiroler.bildungsforum@tsn.at oder www.tiroler-bildungsforum.at
Weitere Informationen finden sich hier.