In der kalten Jahreszeit gehört das Eislaufen zu einer der beliebtesten wintersportlichen Tätigkeiten und besonders Familien nutzen das Angebot, das in vielen Gemeinden besteht. Ein Eislaufplatz – auch an einem See – ist nach dem Tiroler Veranstaltungsgesetz seitens der Gemeinde zu genehmigen. Der FLGT stellt ein entsprechendes Muster im internen Downloadbereich auf www.flgt.at zur Verfügung.