Das Bundesministerium für Inneres gibt bekannt, dass das, am 23. Februar 2018 im Bundesministerium für Inneres angemeldete, Volksbegehren „ORF ohne Zwangsgebühren“ am späteren Nachmittag des 8. März 2018 registriert wurde.
Dies hat zur Folge, dass wahlberechtigte Personen ab dem jeweiligen Registrierungszeitpunkt für das genannte Volksbegehren via Internet mittels einer qualifizierten elektronischen Signatur („Bürgerkartenumgebung“) Unterstützungserklärungen abgeben können und dass das Unterfertigen von Unterstützungserklärungen für das Volksbegehren „ORF ohne Zwangsgebühren“ ab dem 9. März 2018, jeweils zu den Amtsstunden (Zeiten des Parteienverkehrs) der Gemeindeämter und Magistrate, österreichweit möglich sein wird.
Ein Leitfaden und weitere Informationen finden sich auf Kommunalnet.at.